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Fahrerlaubnisklassen

... nach der Führerscheinverordnung.

Seit dem 19.01.2013 gilt die neue Führerscheinverordnung und bringt Vorteile für Führerscheinneulinge, Wiedereinsteiger und sogar für langjährige Motorrad- und Rollerfahrer. Weitere Infos auch unter www.zweiradfuehrerschein.de.

Führerscheinklasse A1

(früher A1, davor 1b, davor 4)

Mindestalter: 16 Jahre

Definition: Leichtkrafträder mit max. 125 cm³, 11 kW und 0,1 kW/kg

Neuerung 2013: 80 km/h-Limit für Unter-18-jährige entfällt, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.

Führerscheinklasse AM

(früher M)

Mindestalter: 16 Jahre

Definition: Kleinkrafträder mit einer max. Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h

Neuerung: Änderung der Bezeichnung.

Führerscheinklasse A

Mindestalter: 20 Jahre (nur nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2) oder 24 Jahre (bei Direkteinstieg).

Definition: Motorräder, die nicht mit Klasse A1 oder A2 gefahren werden dürfen, nach mind. 2 Jahren Besitz der Kl. A2 oder ab 24 Jahren bei Direkteinstieg.

Neuerung 2013: Aufstiegsprüfung erforderlich. Keine Theorieprüfung, keine Pflichtfahrstunden nach mind. 2 Jahren Besitz der Kl. A2. Altersgrenze für Direkteinstieg von 25 auf 24 Jahre gesenkt.

Führerscheinklasse A2

(früher A "begrenzt")

Mindestalter: 18 Jahre

Definition: Motorräder mit max. 35 kW und max. 0,2 kW/kg (nicht durch Leistungsreduzierung einer Maschine mit mehr als 70 kW).

Neuerung 2013: Aufstiegsprüfung möglich ohne Theorieprüfung, ohne Pflichtfahrstunden nach mind. 2 Jahren Besitz der Kl. A1, 1b, 4 oder 3 (Klasse 4 oder 3 nur, wenn vor dem 1.04.1980 erteilt).

Besitzstandswahrung: Wer die Klasse A2 vor dem 28.12.2016 erhalten hat, darf (nur in Deutschland!) auch Motorräder bis 35 kW fahren, wenn diese Leistung durch die Drosselung einer Maschine mit ursprünglich mehr als 70 kW erreicht wurde.

Führerscheinklasse B196

Mindestalter: 25 Jahre (und 5 Jahren Besitz des Autoführerscheins)

Definition: Leichtkrafträder und Leichtkraftroller mit max. 125cm³, 11kW und 0,1 kW/kg

Wissenswertes: Nach erfolgter theoretischer und praktischer Ausbildung über 13,5 Zeitstunden, wird ohne abschließende Prüfung durch das zuständige Verkehrsamt die Fahrerlaubnis erteilt.

Die B196-Führerscheinregelung ist nur innerhalb Deutschlands gültig. Das Fahren eines A1-Fahrzeuges mit dieser Lizenz ist außerhalb Deutschlands also nicht erlaubt. Ein verkürzter Aufstieg in die Führerscheinklasse A2 ist nicht möglich.

Der Stufenführerschein in Deutschland

Einstieg, Aufstieg und Direkteinstieg in die Führerscheinklassen A1, A2 und A - anschaulich erklärt.

Ist Ihr Führerschein alt genug für 48 PS?

PKW-Führerschein vor dem 1. April 1980 kann zum vollwertigen A2 werden.

Fahrerinnen und Fahrer, die ihren Führerschein vor dem 1.04.1980 erfolgreich bestanden haben und seitdem auf Grund des damaligen Wegfalls der alten Klasse 4 Mopeds und Motorroller mit 125cm³ und max. 11kW fahren dürfen, können sich freuen!

Die Neuregelung seit dem 01.01.2013 wirkt sich hier besonders positiv aus! Mit nur einer praktischen Prüfung in einer Fahrschule und – bei Bedarf – einigen Auffrischungs-fahrstunden wird diese PKW-Fahrerlaubnis (erteilt vor dem 01.04.1980) zum Führerschein A2 ausgeweitet und damit zur Fahrerlaubnis für ein vollwertiges Motorrad (mit max. 35kW/48PS) mit günstigem Einstiegspreis und niedrigem Verbrauch.

Wer diesen erleichterten Aufstieg in die Klasse A2 vollzieht, kann nach zusätzlichen zwei Jahren zudem die praktische Prüfung zur Fahrerlaubnis der offenen Klasse A absolvieren.

Weitere Infos erhältst Du bei der Fahrschule Deines Vertrauens!